Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Email Elektronische Kommunikation

E-mail

16.05.2019

E-Mail, der moderne Brief

Sicherlich benutzen Sie alle ein E-Mailprogramm um sich privat oder beruflich mit anderen Menschen auszutauschen. Die E-Mail ist aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Aber wie sicher ist das Kommunikationsmittel der modernen Gesellschaft? Und hat es ausreichend Beweiskraft?

Wie funktioniert das Versenden von Mails?

NewsletterBei einem gewöhnlichen Brief ist die Frage schnell beantwortet: ab in den Briefkasten und das Versandunternehmen stellt den Brief, normalerweise binnen eines Tages dem Empfänger zu. Ganz anders die E-Mail, die nach dem Klick auf den Versandbutton nur Sekunden braucht um beim Empfänger anzukommen. Die E-Mail wird nach dem Versand zunächst an den Ausgangsserver übermittelt. Dieser prüft dann den Bestimmungsort der E-Mail, der sich aus dem Anbieter des Empfängers ergibt (zum Beispiel: web.de, gmx.de, googlemail.de usw.) Danach wird geprüft, ob die E-Mailadresse im Ganzen existiert und an sie die Mail zugestellt werden kann. Verwendet werden für den Versand sogenannte Internet Knoten. Die Mail wird nun auf dem Mailserver des Empfängers angekommen und der Zielserver wird die eingehende Nachricht auf Größe und Anhänge hin prüfen. Wenn die Nachricht nicht zu groß ist, wird sie auf dem Empfänger Mailserver gespeichert und kann dann abgerufen werden.

Zustell- und Lesebestätigung

Um eine Kontrolle darüber zu haben, ob die E-Mail von ihrem Empfänger empfangen oder gelesen wurde, gibt es zwei Kontrollmechanismen. Diese können Sie beim Versand einer Mail optional dazu wählen.

Wenn Sie eine Zustellbestätigung gewählt haben, bekommen Sie als Absender eine Nachricht, sobald die E-Mail im Postfach des Empfängers abgelegt wurde.

Wenn Sie die Option einer Lesebestätigung gewählt haben, erhalten Sie eine Nachricht, wenn der Empfänger die an ihn gerichtete Mail öffnet und dann auch die Lesebestätigung mit "Ja" beantwortet. Ob die Mail dann tatsächlich gelesen und vor allem verstanden wurde, kann damit allerdings auch nicht gewährleistet werden.

Vertragsschluss per Mail und die Beweiskraft

Gemäß § 126 BGB können die meisten Verträge (Ausnahme z.B. Kaufverträge über Immobilien) formfrei geschlossen werden. Anders sieht es meist bei Kündigungen aus. In diesem Fall erleichtert der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners die Rechtsfindung: Steht dort "Kündigung in Textform" reicht eine einfache Mail aus (§ 126 b BGB). Lesen Sie hingegen "Kündigung in Schriftform" müssen Sie entweder einen klassischen Brief schreiben, oder auf eine Email mit elektronischer Signatur (§ 126 a BGB) zurück greifen.

Die Beweiskraft einer einfachen E-Mail im gerichtlichen Verfahren ist eher schwach. Falls die Existenz der Mail von der Gegenseite bestitten wird, wird das Gericht der E-Mail wenig Glauben schenken, da sie einfach zu leicht manipuliert werden kann. Absender, Inhalt oder Signatur könnten von einer Seite gefälscht worden sein. Falls aber keine der Parteien den Inhalt der E-Mail bestreitet, können diese Dokumente freilich auch als Beweis vor Gericht  herangezogen werden. Anderes gilt für eine E-Mail, die mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen wurde. Diese ist gemäß § 371a ZPO ein urkundsgleiches Beweismittel.  Für die Frage des rechtzeitigen Zugang von E-Mails gilt folgende Vermutung: die Email gilt als zugegangen, wenn sie auf dem Server des Empfänger Providers angekommen ist. Das Ablegen im Benutzeraccount des Empfängers ist dabei nicht zwingend nötig. Damit kann ein Übermittlungsfehler des Empfänger Providers an den E-Mail Account des Empfängers nicht dem Versender zu Lasten gelegt werden.

Gut zu wissen

E-Mail zwischen Unternehmern

Wenn Sie Unternehmer sind und Ihre E-Mailadresse auf Ihren Visitenkarten und Geschäftsbriefen angeben, dann sind Sie verpflichtet, Ihren E-Mailaccount auch regelmäßig auf eingehende Mails zu überprüfen. Im Handelsverkehr zwischen Kaufleuten kann es der Fall sein, dass Ihr Schweigen auf ein Angebot als Annahme verstanden wird. Nach dem Grundsatz des kaufmännischen Bestätigungsschreibens müssen Sie unverzüglich widersprechen, wenn Sie den Inhalt eines Schreibens nicht gegen sich gelten lassen wollen. Daher gilt der Grundsatz - wenn Sie durch Angabe der E-Mailadresse Ihre Erreichbarkeit suggerieren - dann müssen Sie täglich Ihr E-Mailpostfach überprüfen.

Fazit

Vorteile der E-Mail:

schnelle Übermittlung

Aufwand geringer als Kommunikation über die normale Post (kein Ausdrucken, Adressieren, Kuvertieren nötig)

umweltfreundlicher

an mehrere Personen gleichzeitig versendbar

automatische Antwortmöglichkeit

 

Nachteile der E-Mail

geringer Sicherheitsstandart bei normaler Korrespondenz mit E-Mail

beim Dienstleister des E-Mailprogramms werden Kopien hinterlegt

Beweiskraft vor Gericht bei einer "einfachen" E-Mail problematisch

Permalink

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei