Vereinssatzung: Das „Grundgesetz“ des Vereins
Lesen Sie zunächst: Gründungsplanung
Für die erfolgreiche Realisierung Ihrer Idee ist sie unerlässlich: die Satzung. Sie legt für den Verein die Grundregeln und Prinzipien fest. Sie ist also so etwas wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Aber wie das Grundgesetz nur die wichtigsten Regeln für Bürger und Staat enthält, müssen auch Sie in der Satzung nur bestimmte Belange zwingend regeln. Um die Satzung nicht unnötig „aufzublähen“, können Sie ergänzend Vereinsordnungen mit zusätzlichen Regelungen beschließen.
Tipp
Für D.A.S Rechtsschutzkunden der ERGO haben wir zwei Mustersatzungen vorbereitet. An ihnen können Sie sich orientieren, wenn es darum geht Ihren Satzungsentwurf vorzubereiten.
Denken Sie aber daran:
Mustersatzungen geben nur Anregungen und Ankerpunkte. Jede Bestimmung muss genau durchdacht und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Vereins zugeschnitten werden.
Inhalt
Mindestinhalt der Satzung
Satzungsentwurf vorbereiten
ERSTER SCHRITT:
- Namen, Sitz und Zweck des Vereins festlegen
ZWEITER SCHRITT:
- Regelung zum Aufbau, Organisation und Arbeitsweise
DRITTER SCHRITT:
Mindestinhalt der Satzung
Um die Eintragung ins Vereinsregister zu ermöglichen, müssen Sie folgende Mindestinhalte in der Satzung regeln. Eine darüber hinausgehende Ausgestaltung der Satzung ist Ihnen freigestellt.
Name des Vereins
Sitz des Vereins
Aussage, dass der Verein eingetragen werden soll
Zweck des Vereins (beachten Sie dabei auch die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit)
Ein- und Austritt der Mitglieder
Mitgliedsbeiträge
Bildung des Vorstands
Berufung der Mitgliederversammlung und Beurkundung der Beschlüsse
Vergessen Sie später nicht:
Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgt nur, wenn die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben ist. Zudem muss die Satzung den Tag der Errichtung enthalten. Dies ist in der Regel das Datum der Gründungsversammlung, da dort die Satzung beschlossen wird.
Satzungsentwurf vorbereiten
Bevor Sie mit der genauen Ausarbeitung der Satzung beginnen, sollten Sie mit Ihren Mitstreitern einige Grundsatzfragen diskutieren. Halten Sie die erzielten Ergebnisse schriftlich fest und lassen Sie sie dann in den Satzungsentwurf einfließen.
Bestehen im Vorfeld zur Gründungsversammlung zu bestimmten Punkten unterschiedliche Auffassungen, können Sie verschiedene Alternativen in den Satzungsentwurf einarbeiten und auf der Gründungsversammlung zur Abstimmung stellen.
ERSTER SCHRITT:
- Namen, Sitz und Zweck des Vereins festlegen
Zunächst sollten Sie sich überlegen, wie der Verein heißen soll, von wo aus der Verein agieren soll und welchem Zweck er dienen soll.
Wählen Sie einen Namen für Ihren Verein
Suchen Sie einen unterscheidungsfähigen Namen für den Verein, der gut klingt und zu Ihrem Verein passt.
Beispiel aus der Satzung einer Eltern-Kind-Initiative:
Der Verein führt den Namen „Kleine Strolche“.
Auch reine Fantasienamen sind zulässig. Geben Sie dann verschiedene Wunschnamen in Ihre Internet-Suchmaschine ein. So können Sie einen ersten Eindruck gewinnen, wie oft der Name schon vergeben wurde. Prüfen Sie dann, ob eine passende Internetdomain für den Verein „frei ist“ (z.B. bei www.strato.de). Im Beispielsfall käme www.kleine-strolche.de als Wunschdomain in Betracht. Diese Domain ist aber schon belegt. Überlegen Sie Alternativen und andere Domain-Endungen. Für gemeinnützige Organisationen sind die .org Domainnamen sehr beliebt.
Wichtig zu wissen:
Bei der Festlegung müssen Sie auf Namensrechte und Markenrechte anderer Vereine und Gesellschaften achten. Klären Sie auch, dass der Name nicht schon von einer anderen ähnlichen Gruppe in der Gegend genutzt wird. Jede Verwechslungsgefahr sollte vermieden werden. Zudem darf der Name Ihres Vereins nicht irreführend sein und nicht etwas Falsches vorspielen (Namenswahrheit).
Tipp
Nehmen Sie Einsicht ins Vereinsregister (online möglich) und erkundigen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht über schon vergebene Vereinsnamen in Ihrer Gemeinde. Auch Industrie- und Handelskammern geben oft kostenlos Auskunft.
In der Satzung muss ausdrücklich formuliert sein, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll.
Beispiel aus einer Satzung:
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
Legen Sie den Sitz des Vereins fest
Jeder Verein muss einen Sitz haben.Der Sitz ist in der Regel der Ort, an dem der Verein aktiv ist. Zudem sollten Zustellungen an den Verein am Vereinssitz möglich sein.
Beispiel:
Der Verein hat seinen Sitz in München. Die genaue Anschrift muss nicht in der Satzung stehen.
Tipp
Der Sitz bestimmt, welches Registergericht für die Eintragung Ihres Vereins zuständig ist. Er ist entscheidend für die Bestimmung des zuständigen Finanzamts und sonstiger Behörden (z.B. auch für die Beantragung von Fördergeldern). Er legt den Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten fest.
Beschreiben Sie den Zweck des Vereins
Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass der Verein den Zweck in der Satzung angeben muss. Eintragungsfähig ist ein Verein nur, wenn der Zweck ideeller Natur ist. Dem Verein darf also nicht allein ums Geldverdienen gehen.
Beispiel aus der Satzung einer Eltern-Kind-Initiative:
Der Zweck des Vereins ist, eine qualitativ hochwertige außerfamiliäre Kinderbetreuung zu organisieren und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung einer Betreuungseinrichtung für Kinder bis zur Einschulung.
Beachten Sie:
Will ein Verein die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, so müssen Sie auch die gemeinnützige Zielrichtung seiner Arbeit in der Satzung verankern.
Tipp
Bei der Formulierung der Gemeinnützigkeit folgen Sie am besten den Vorgaben der Mustersatzung der Finanzverwaltung (Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung). Zur Sicherheit können Sie dann den Satzungsentwurf an das zuständige Finanzamt mit der Bitte um Beurteilung der Gemeinnützigkeit schicken.
ZWEITER SCHRITT:
Regelung zum Aufbau, Organisation und Arbeitsweise
Nun sollten Sie sich Gedanken über den Aufbau und die Organisation des Vereins machen. Ihre Gruppe soll ja handlungsfähig sein. Es sind viele Aufgaben zu erfüllen und Verträge zu schließen. Da ist zu klären, wer und wie jemand die Entscheidungen im Verein trifft und wie sie auszuführen sind.
Mitgliedschaft
Arten von Mitgliedern
Sie können in der Satzung (müssen aber nicht) verschiedene Arten von Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten festlegen. So sehen manche Satzungen zum Beispiel Ehrenmitglieder, fördernde Mitglieder oder aktive und passive Mitglieder vor.
Ein- und Austritt der Mitglieder
Überlegen Sie: Wann soll die Mitgliedschaft in Ihrem Verein beginnen? Wann endet sie? Wann kann ein Mitglied ausgeschlossen werden? Ihre Satzung sollte Bestimmungen über das Aufnahmeverfahren enthalten.
Regeln Sie, wann die Mitgliedschaft endet. Oft wird geregelt, dass die Mitgliedschaft durch Tod, Austritt oder Ausschluss erlischt. Legen Sie Fristen für den Austritt und Bedingungen für den Ausschluss fest.
Beispiel aus einer Satzung:
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Er kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden. Der Ausschluss kann erfolgen …
Beitragspflicht der Mitglieder
Treffen Sie Regelungen über eventuell zu leistende Beiträge. Wollen Sie einen Mitgliedsbeitrag oder sonstige Gebühren erheben, müssen die Grundregeln über die Beitragspflicht in der Satzung stehen. So muss jeder aus der Satzung erkennen können, ob er Mitgliedsbeiträge zu leisten hat. Die genaue Höhe muss sich nicht aus der Satzung ergeben. Manche Vereine legen die Höhe der Beiträge zum Beispiel in einer gesonderten Beitragsordnung fest.
Beispiel aus einer Satzung:
Von den Mitgliedern wird ein Vereinsbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festsetzt.
Organe des Vereins
Machen Sie sich Gedanken, welche Organe ihr Verein haben soll. Organe des Vereins sind nach dem Gesetz mindestens der Vorstand und Mitgliederversammlung. Daneben können Sie in der Satzung aber auch weitere Vereinsorgane bestimmen.
Das kann z.B. ein Beirat sein, der den Vorstand in rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten berät oder Ausschüsse, ein Präsidium oder ein Kassenprüfer. Diese Organe können unter Umständen auch durch Vereinsfremde gebildet werden (Drittorganschaft).
Beispiel aus der Satzung einer Eltern-Kind-Initiative
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
der Beirat
Für alle Organe sollten Sie zusätzlich die Zusammensetzung, Bestellung und Aufgaben in der Satzung regeln.
Vorstand
Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Er vertritt den Verein nach außen und führt die Geschäfte.
Machen Sie sich Gedanken über die Amtszeit, Größe und Zusammensetzung des Vorstands. Er kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.
Wie sollen die Aufgaben zwischen den Vorständen aufgeteilt werden? Sie können verschiedene Ämter in der Satzung festlegen (z.B. Vorsitzender, ein Kassenwart zur Buchführung, Schriftführer) oder die Aufgabenverteilung den Vorständen überlassen.
Welche Vertretungsbefugnis soll Ihr Vorstand und einzelne Vorstandsmitglieder nach außen haben (z.B. Einzelvertretungsbefugnis, Gesamtvertretungsbefugnis)?
Beispiel aus der Satzung eines Vereins:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. oder 2. Vorsitzenden vertreten. Beide sind alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende wird im Innenverhältnis angewiesen, von seiner Einzelvertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch zu machen.
Mitgliederversammlung
Ihr Verein muss eine Mitgliederversammlung abhalten, die regelmäßig (z.B. einmal jährlich) einberufen werden muss. Sie müssen in der Satzung festlegen, wann die Mitgliederversammlung zusammenkommen muss.
Legen Sie die Form der Einberufung der Mitgliederversammlungen fest. Oft sehen Satzungen vor, dass die Einladung schriftlich vom Vorstand mit einer Frist von einer Woche zu erfolgen hat. Sie können aber in der Satzung auch bestimmen, dass die Einladung per Rundschreiben oder per E-Mail erfolgt (wenn jedes Mitglied eine E-Mail-Adresse hat).
Legen Sie fest, wie die Beschlüsse gefasst werden und wie sie beurkundet werden. Ist eine Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorgesehen, sollte geregelt werden, wer die Protokolle unterzeichnet.
DRITTER SCHRITT:
Ergänzende Regelungen
Die Satzung kann schließlich zahlreiche weitere Regelungen treffen. Ergänzende Bestimmungen in der Satzung können im Einzelfall sehr zweckmäßig sein. Sie können zum Beispiel Regelungen zur Auflösung des Vereins oder ergänzende Bestimmungen über die Finanzierung des Vereins in der Satzung treffen.
Gut zu wissen
Für den Beginn der Vereinsarbeit reicht unter Umständen bereits ein einfaches Satzungsmuster aus. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass die gesetzlichen Mindestinhalte geregelt sind (§§ 57, 58 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Ohne diese Angaben wird das Registergericht den Verein nicht eintragen. Soll die Gemeinnützigkeit anerkannt werden, achten Sie auch auf die Vorgaben der Finanzverwaltung dazu.
Lesen Sie weiter:
Gründungsversammlung
Eintrag ins Vereinsregister