Die Regelungen zum Mitführen bestimmter Gegenstände im Handgepäck ergeben sich aus dem Luftsicherheitsgesetz der EU. Die Vorschriften unterliegen einem ständigen Wandel und sind daher für Reisende oft schwierig zu verstehen. Damit Sie mit Ihrem Urlaubsmitbringsel an den Lieblingsneffen Zuhause keine unliebsame Überraschung erleben, haben wir für Sie die wichtigsten Regeln zusammengestellt:
Nach der EU Verordnung 185/2010 werden Messer ausschließlich nach der Klingenlänge unterschieden und beurteilt. Eine Mitnahme im Handgepäck ist dann möglich, wenn das Messer eine Klingenlänge von weniger als 6 cm aufweist und nicht dem Waffengesetz unterliegt. Mit dieser Art von Messer dürfen Sie sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland im Handgepäck fliegen.
Im Reisegepäck (also in Ihrem aufgegebenen Gepäck) dürfen Sie grundsätzlich alle Arten von Messern mitführen, solange diese nicht unter das Waffengesetz fallen.
Gut zu wissen
Falls es Ihnen dennoch passiert ist und Ihnen ein Messer am Flughafen vom Sicherheitspersonal abgenommen wurde, gibt es folgende Möglichkeiten:
freiwillige Besitzaufgabe und anschließende Vernichtung
Einlagerung im Fundbüro und Abholung nach der Reise
postalische Versendung des Messers an die Ziel- oder Heimatadresse
Übergabe an nicht mitreisenden Begleiter
nachträgliches Verstauen im Reisegepäck
Rücktritt vom Flug