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Vorsorgeverfügung

So sorgen Sie für den Ernstfall vor

Ein Finger zeigt auf ein Papier.

Schnell ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Sorgen Sie für den Ernstfall vor: Bestimmen Sie, wer für Sie Erledigungen machen kann. Vor allem aber legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht.

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Schon gewusst?

Wussten Sie, dass

Sie Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen können? Jedenfalls, solange Sie geschäftsfähig sind.

Wussten Sie, dass

entgegen der weitverbreiteten Meinung nach einem Unfall nicht automatisch die nächsten Angehörigen, sondern oft Fremde als Betreuer eingesetzt werden?

Wussten Sie, dass

Sie die Betreuungsverfügung privat bei sich zu Hause aufbewahren können?

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Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand

Mit diesem Rechtsschutz sichern Sie sich für die Zeit nach dem Berufsleben in den Lebensbereichen Privat, Wohnen und Verkehr ab.